Die Servicestelle für MO im Interkulturellen Kompetenznetzwerk für MO Berlin (IKMO) möchte Ihnen/Euch einige Anwendungen, digitale Plattformen und nützliche Informationen für die erfolgreiche Digitalisierung der MO im Einzelnen vorstellen.

In diesem Teil der Erklärfilmreihe „Filme mit Fin“ der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen klärt Fin darüber auf, ob und wann ein Verein steuerbegünstigt ist und ob eine Steuererklärung für den Verein eingereicht werden muss. Dabei geht Fin auch darauf ein, welche steuerlichen Vorteile ein Verein genießt und was von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist.

Die Steuererklärung für Vereine unterscheidet sich von der für Privatpersonen – nicht nur in den Formularen, sondern auch in der Frequenz und der Auswirkung. Wichtige Details im Steuerrecht verändern sich in regelmäßigen Abständen. Es ist daher wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben, denn die Prüfung der Steuerunterlagen ist mit der Bestätigung der Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation verbunden. Welche Steuerbereiche sind relevant? Welche Unterlagen muss ein Verein einreichen? Müssen Spenden versteuert werden? In dieser Reihe stellen wir grundlegendes Wissen vor und geben praktische Tipps für die Anfertigung der Steuererklärung Ihres Vereins.